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Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeich

BeitragVerfasst: 25.09.19, 17:15
von jpo88vette
Hallo Forumsmitglieder,

ich diskutiere gerade mit der Zulassungsstelle Pforzheim und dem Regierungspräsidium Karlsruhe wegen einer Ausnahmegenehmigung für ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen vorne an einer C4 Bj. 88. Ich hätte gerne ein H und Saisonkennzeichen, da passt das normale einzeilige nicht zwischen die Nebelscheinwerfer.

Hat irgendjemand aus den Kreisen des RP Karlsruhe (MA, HD, MOS, KA, PF, RA, BAD, CW, FDS) so eine Ausnahme bekommen?


Der zuständige Mitarbeiter des RP KA weigert sich eine Ausnahme zu erteilen, das Verkehrsministerium kümmert sich nicht um Einzelfälle.

Wer kann mir helfen? Gerne auch per PN.

DANKE!
Gruß Jürgen

Re: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennz

BeitragVerfasst: 25.09.19, 17:58
von Bob_50
Antwort via PN.

Gruß

Re: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennz

BeitragVerfasst: 25.09.19, 19:38
von BAD BOY 2015
Warum H + Saison ??
H kostet doch nicht viel.
Gruß

Re: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennz

BeitragVerfasst: 04.02.20, 21:29
von 8cylinder
Hallo Jürgen,

die kleinen Kennzeichen müssen, nach Auskunft meiner Händlers, seit ca. 2Jahren im Oldtimergutachten separat begutachtet werden. Dafür gibt es wohl Paragraph 70, die Ausnahmegenehmigung im Gutachten.
An den Freunden vom TÜV und Co. führt wohl kein Weg vorbei.
Im Kreis WN fordert das LaRa eine separate Ausfertigung. Bin gerade selbst daran und versuche mein Glück. Ist leider deren Ermessensspielraum

Grüsse
T

Re: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennz

BeitragVerfasst: 04.02.20, 22:45
von Nocturnal
Posting gelöscht wegen Schwachsinn!!!

Dämlicher kann man wohl nicht sein! Du bringst andere Leute, die das Glück hatten, ein kleines Kennzeichen bekommen zu haben in die Gefahr dass sie ihres abgeben müssen und meinst, du würdest dann selber ein kleines bekommen??? Und präsentierst den Behörden auch noch die jeweiligen Kennzeichen? Stand deine Schaukel zu nah an der Hauswand? Bei der nächsten Aktion in so eine Richtung mach ich mir nicht mehr die Mühe den Text zu löschen sondern schwing sofort den Hammer!!

Re: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennz

BeitragVerfasst: 05.02.20, 06:50
von Libeccio
Ich würde auch die Aufzählung der Kennzeichen im ersten Thread löschen, weil das absolut keinen etwas angeht.

Gruß Thomas

Re: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennz

BeitragVerfasst: 05.02.20, 06:59
von Mr.Magicpaint
Hast vollkommen Recht, habs geändert

Re: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennz

BeitragVerfasst: 05.02.20, 07:18
von Michinightrider
Es gibt übrigens keine "Gleichbehandlung im Unrecht" wie es auf Amtsdeutsch heißt.
D.H. du kannst noch so viele kennen die ein kleines Kennzeichen haben und du bekommst trotzdem keins.

Re: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennz

BeitragVerfasst: 05.02.20, 08:01
von Sledge Hammer
Doch Michi, im Baurecht!

Re: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennz

BeitragVerfasst: 05.02.20, 10:58
von Michinightrider
Ok. Was dazu gelernt. Ich glaube die nennen das da "Selbstbindung der Verwaltung".
Werde ich nächstes mal in den Raum werfen, wenn unsere Juristen wieder einen auf oberwichtig machen ;)

Re: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennz

BeitragVerfasst: 05.02.20, 11:03
von Mr.Magicpaint
Es oft einfach nur Willkür des Mitarbeiters der einem gerade gegenüber sitzt

Re: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennz

BeitragVerfasst: 05.02.20, 12:13
von Sledge Hammer
Genauso

Re: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennz

BeitragVerfasst: 05.02.20, 21:31
von dersuchende
Mr.Magicpaint hat geschrieben:Hast vollkommen Recht, habs geändert

Danke dir.

Hab ich letzte Nacht nicht mitbekommen am Handy.

Re: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennz

BeitragVerfasst: 15.02.20, 11:03
von RainerR
Wenn ihr nicht das gewünschte Kennzeichen bekommt, dann wohnt ihr halt im falschen Landkreis! Lösung: einfach umziehen, habe ich gemacht, bin 8km weiter in den nächsten Kreis gezogen, und da ging alles in 5 Minuten! Als Rentner tue ich mich da schon leichter als ein Berufstätiger, das stimmt allerdings.

Gruss RainerR

Re: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennz

BeitragVerfasst: 15.02.20, 16:23
von BAD BOY 2015
Umzug steht wohl in KEINEM Verhältnis zu nem kl. Nummernschild.
Gruß

Re: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennz

BeitragVerfasst: 15.02.20, 16:26
von dersuchende
Wenn ich den Rainer als Nachbarn hätte würde ich da schon überlegen.

Re: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennz

BeitragVerfasst: 15.02.20, 23:26
von speutz
Du Böser Du.... [smilie=biggrin.gif]

Re: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennz

BeitragVerfasst: 16.02.20, 10:33
von RainerR
Wenn ich mir was einbilde, also z.B. das kleine Kennzeichen, dann zieh ich das durch, ohne Rücksicht auf Verwandte, oder Kosten, aber ich setz meinen Willen durch. Habe jetzt jahrelang Freude daran, das wars mir wert, auch wenns keiner von euch versteht, aber das ist mir einfach völlig egal,

Gruss RainerR

Re: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennz

BeitragVerfasst: 16.02.20, 10:59
von blitziii
RainerR scheint das tatsächlich ernst zu meinen [smilie=rofl.gif] [smilie=laugh2.gif]

Re: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennz

BeitragVerfasst: 16.02.20, 14:04
von Ralfi
Wenn man in einer Null-8-15 Mietwohnung lebt und nur Tisch und Bett umziehen muss, sicher eine Option, aber wer lebt schon so?