Re: Sondereintragung US-Rückleuchten mit orangen Blinkern C6
Verfasst: 25.04.19, 15:29
Sonny351 hat geschrieben:
Zudem habe ich explizit C6 Vetten mit US-Rückleuchten auf dem deutschen Gebrauchtwagenmarkt gesucht und habe einige gefunden (zwar in der Unterzahl, aber egal es gibt sie). Also, die wurden so importiert und zugelassen, warum dürfen ich oder andere auch nicht so rumfahren, v.a. mit orange-blinkenden Blinkern?
Die juristische Anwort lautet stark verkürzt: weil es keine Gleichbehandlung im Unrecht gibt Im Verwaltungsrecht gilt, dass ein begünstigender Verwaltungsakt (wie z.B. eine Zulassung) zeitlich unbegrenzt mit rückwirkender Wirkung widerrufen werden kann, wenn sich im Nachhinein heraustellt, dass er nicht rechtmäßig zustande gekommen ist oder hätte nicht zustandekommen dürfen, falls entscheidungserhebliche Tatsachen berücksichtigt worden wären.
Im Klartext: dass andere Vetten mit identischen/sehr ähnlichen Rücklichtern bislang unbeanstandet herumfahren, nützt Dir überhaupt nichts.
Gruß
Martin )für den sich diees Thema damit auch erledigt hat )