Zoll verbietet die Einfuhr von original C7 Headlights!
Verfasst: 20.10.18, 19:58
Tja... wie die Überschrift schon sagt: Der Zoll verbietet mir die Einfuhr von originalen GM Scheinwerfern nach Deutschland.
Zum Hintergrund:
Ich habe mir in den USA beim "Crazy Cowboy" (einige kennen Dan sicher aus dem US Corvette-Forum) einen C67-Conversion Umbausatz
(bestehend aus Fiberglasteilen, C7 Headlights, Kabelbaum, etc.) bestellt.
An dieser Stelle bitte jetzt keine Diskussion darüber ob das jemand gut oder schlecht findet! - Danke.
Ich persönlich habe es in schwarz an einer Z06 gesehen und finde es richtig modern und böse mit dem Tagfahrlicht und der Linie.
"Mein" Geschmack - Dare to be different...
Alles soweit kein Problem... - jedoch meinte die Dame am Schalter sie muss einen Antrag beim KBA stellen ob ich die Headlights einführen darf, da sie kein
"E-Prüfzeichen" besitzen. Dieser Antrag dauerte knapp 1 Woche mit dem Ergebnis, dass die Scheinwerfer nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
An dieser Stelle gilt es noch zu erwähnen, dass die Scheinwerfer sogar als "defekt" auf der Ware selbst und in der Rechnung deklariert sind. Das interessiert
anscheinend auch keinen, da die Möglichkeit besteht "man könne sie möglicherweise reparieren". Wobei das die Aussage vom Zoll ist und das KBA schon mal
prinzipiell die Einfuhr untersagt.
Der Witz an der Sache ist jedoch:
Eine US C7 mit den Scheinwerfern darf ich einführen (inkl. US-Reifen, etc.)
Teile in einem Auto ebenso... und jetzt kommt's:
Ich habe dann mal gefragt was denn ist, wenn ich die Scheinwerfer in einem anderen angrenzenden EU-Land wie bsp. Niederlande (welches kein KBA hat) einführe
und sie dann hier her schicke?
Antwort: Wenn es einmal verzollt ist in der EU, dann bleibt es EU und kann problemlos in Deutschland eingeführt werden!
Fazit: Als Auto, im Auto oder über ein EU-Land darf es nach Deutschland - aber als Paket nicht!
Ich werde jetzt noch meinen Einspruch (Rechtsbehelfserklärung) nutzen, aber ich denke sie werden in die USA zurückgeschickt.
Ich werde im "Transporthilfeforum" noch einen Thread machen ob jemand die Ware für mich beim Zoll annehmen kann und sie mir schicken... falls jemand im EU-Ausland
lebt und dies gegen einen geringen Betrag machen würde einfach PN.
Kostet alles wieder hunderte von Dollar Versand, Zeit und Nerven - genau deshalb habe ich es hier eingestellt, da es zum einen schön wäre zum einen jemanden zu finden der mir hilft und zum anderen um euch zu warnen (!) es lieber gleich so zu machen und euch das Geld und Zeit zu sparen! Ich weiss das einige von euch mir den Headlights von "Morimoto" liebäugeln! Da habt ihr dann das gleiche Problem....
Zu meiner Frage wozu es dann Prüfeinrichtungen wie den TÜV gibt, welcher die Abnahme machen muss und ich alle 2 Jahre vorreiten muss um die Fahrzeugsicherheit zu kontrollieren, kam nur die Antwort: "Das KBA steht über dem TÜV!". Ich stelle euch gleich noch ein paar Fotos zu dem Sachverhalt ein...
Also aufpassen Leute... (im Prinzip darf dann KEIN Teil aus den USA eingeführt werden - da keins davon ein E-Prüfzeichen besitzt). Zumal man auch sagen muss, was ist mit Rennwagen ohne Straßenzulassung? Vielleicht will ich die Scheinwerfer ja für meine C7 auf der Rennstrecke als Ersatzteil? Interessiert niemand... Einfuhr verboten!
Drogen, Medikamente, Produkt-Fälschungen und original GM Scheinwerfer... alles das Gleiche!
Zum Hintergrund:
Ich habe mir in den USA beim "Crazy Cowboy" (einige kennen Dan sicher aus dem US Corvette-Forum) einen C67-Conversion Umbausatz
(bestehend aus Fiberglasteilen, C7 Headlights, Kabelbaum, etc.) bestellt.
An dieser Stelle bitte jetzt keine Diskussion darüber ob das jemand gut oder schlecht findet! - Danke.
Ich persönlich habe es in schwarz an einer Z06 gesehen und finde es richtig modern und böse mit dem Tagfahrlicht und der Linie.
"Mein" Geschmack - Dare to be different...
Alles soweit kein Problem... - jedoch meinte die Dame am Schalter sie muss einen Antrag beim KBA stellen ob ich die Headlights einführen darf, da sie kein
"E-Prüfzeichen" besitzen. Dieser Antrag dauerte knapp 1 Woche mit dem Ergebnis, dass die Scheinwerfer nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
An dieser Stelle gilt es noch zu erwähnen, dass die Scheinwerfer sogar als "defekt" auf der Ware selbst und in der Rechnung deklariert sind. Das interessiert
anscheinend auch keinen, da die Möglichkeit besteht "man könne sie möglicherweise reparieren". Wobei das die Aussage vom Zoll ist und das KBA schon mal
prinzipiell die Einfuhr untersagt.
Der Witz an der Sache ist jedoch:
Eine US C7 mit den Scheinwerfern darf ich einführen (inkl. US-Reifen, etc.)
Teile in einem Auto ebenso... und jetzt kommt's:
Ich habe dann mal gefragt was denn ist, wenn ich die Scheinwerfer in einem anderen angrenzenden EU-Land wie bsp. Niederlande (welches kein KBA hat) einführe
und sie dann hier her schicke?
Antwort: Wenn es einmal verzollt ist in der EU, dann bleibt es EU und kann problemlos in Deutschland eingeführt werden!
Fazit: Als Auto, im Auto oder über ein EU-Land darf es nach Deutschland - aber als Paket nicht!
Ich werde jetzt noch meinen Einspruch (Rechtsbehelfserklärung) nutzen, aber ich denke sie werden in die USA zurückgeschickt.
Ich werde im "Transporthilfeforum" noch einen Thread machen ob jemand die Ware für mich beim Zoll annehmen kann und sie mir schicken... falls jemand im EU-Ausland
lebt und dies gegen einen geringen Betrag machen würde einfach PN.
Kostet alles wieder hunderte von Dollar Versand, Zeit und Nerven - genau deshalb habe ich es hier eingestellt, da es zum einen schön wäre zum einen jemanden zu finden der mir hilft und zum anderen um euch zu warnen (!) es lieber gleich so zu machen und euch das Geld und Zeit zu sparen! Ich weiss das einige von euch mir den Headlights von "Morimoto" liebäugeln! Da habt ihr dann das gleiche Problem....
Zu meiner Frage wozu es dann Prüfeinrichtungen wie den TÜV gibt, welcher die Abnahme machen muss und ich alle 2 Jahre vorreiten muss um die Fahrzeugsicherheit zu kontrollieren, kam nur die Antwort: "Das KBA steht über dem TÜV!". Ich stelle euch gleich noch ein paar Fotos zu dem Sachverhalt ein...
Also aufpassen Leute... (im Prinzip darf dann KEIN Teil aus den USA eingeführt werden - da keins davon ein E-Prüfzeichen besitzt). Zumal man auch sagen muss, was ist mit Rennwagen ohne Straßenzulassung? Vielleicht will ich die Scheinwerfer ja für meine C7 auf der Rennstrecke als Ersatzteil? Interessiert niemand... Einfuhr verboten!
Drogen, Medikamente, Produkt-Fälschungen und original GM Scheinwerfer... alles das Gleiche!