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§21 15.2.19 Monopol ist gefallen

BeitragVerfasst: 16.02.19, 13:28
von bombe
15.2.2019

https://www.oldtimer-markt.de/aktuell/n ... ragraph-21 [smilie=dance4.gif]
https://www.gtue.de/Presse/Pressemittei ... ?nav=55959

Der Bundesrat hat mit seinem Beschluss am 15. Februar die Liberalisierung des § 21 STVZO beschlossen. Damit ist der Weg frei, dass zukünftig alle zugelassenen Prüforganisationen ein Vollgutachten und Einzelabnahmen vornehmen können. Bisher war die Durchführung von Begutachtungen nach § 21 in den westlichen Bundesländern ausschließlich dem TÜV vorbehalten, während in den neuen Bundesländern lediglich die DEKRA diese durchführen durfte. Ein bisschen Geduld bedarf es aber noch: Gültig wird diese Neuregelung erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Ein konkreter Termin hierfür ist bisher noch nicht absehbar.

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Re: §21 15.2.19 Monopol ist gefallen

BeitragVerfasst: 16.02.19, 15:57
von dersuchende
Endlich mal was positives für die gebeutelten Autofahrer!

Re: §21 15.2.19 Monopol ist gefallen

BeitragVerfasst: 17.02.19, 10:14
von Molle
Gar nicht gut.
Das führt zu mehr Streitigkeiten unter den Prüforganisationen und noch strengeren Abnahmen weil keiner einen Fehler machen möchte um anderen Organisationen eine Vorlage zum Angriff zu geben.
Das heißt wes werden wieder von den "gegnerischen Organisationen Stichproben gemacht.
Was das heißt kann sich jeder vorstellen.
Oder glaubt jemand das die GTÜ oder Dekra das dann lascher händelt!

Re: §21 15.2.19 Monopol ist gefallen

BeitragVerfasst: 17.02.19, 10:34
von dersuchende
Man, Werner! [smilie=sorry.gif]